Idealerweise sollte das Verhältnis der Gewalten im Gefüge der staatlichen Checks and Balances ausgeglichen sein. Eine Dominanz der Exekutive bedeutet abnehmende Kontroll- und Einflussmöglichkeiten durch die Legislative und die Regierten, mithin reduzierte Willensbildungschancen des Volkes. Die Exekutivdominanz geht zudem mit einem Funktionsverlust der Legislative einher, was ihre demokratietheoretische Brisanz noch verstärkt.
- Verschiebungen innerhalb des Gewaltengefüges: Durch unterschiedliche Entwicklungsstränge auf staatlicher und überstaatlicher Ebene kommt es seit Längerem zu einer relativen Stärkung der Exekutive bei gleichzeitiger Schwächung der Legislative. Zu diesen Entwicklungssträngen zählen:
- Regionale politische und ökonomische Integration mit der Ausbildung exekutiv besetzter supranationaler Organe mit rechtlichen Kompetenzen (EU, WTO)
- Die massenmediale Vermittlung des politischen Prozesses ist auf die Exekutive fixiert und produziert ein entsprechendes Meinungs- und Interpretationsbild.
- Die Mitwirkung der Exekutive in Strukturen der Verhandlungsdemokratie (Governance) als Resultat des Einflussverlustes infolge suprastaatlicher Institutionen sowie der gestiegenen Komplexität politischer Umwelten fördert deren relatives Gewicht gegenüber der Legislative.
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