Die institutionelle Trennung der Zuständigkeiten und Befugnisse von Polizei, Geheimdiensten und Militär geht in der BRD auf die üblen Erfahrungen zurück, die mit der Terrorherrschaft fast omnipotenter Staatsorgane im Dritten Reich gemacht worden sind. Die aktuelle Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sowie die zunehmende Betrauung der Polizei mit der Vorfeldarbeit potenzieller Verbrechen zeigt, dass sich der Weg der Geschichte wieder zurück bewegt.
- Anti-Terror-Datei: Am 31. Dezember 2006 trat das Antiterrordateigesetz in Kraft, auf dessen Grundlage Innenminister Schäuble Ende Februar 2007 die neue Datensammlung zur Terrorbekämpfung freischaltete. In der Anti-Terror-Datei werden "terrorismusrelevante" Informationen zusammengetragen, die von Polizeibehörden und Geheimdiensten gesammelt wurden. Unterschieden werden die Daten in Grunddaten, die zur Identifizierung der Verdächtigen dienen und den Behörden offen einsehbar sind, und in erweiterte Grunddaten mit Informationen, die nur auf Nachfrage weitergegeben werden.
- In der Anti-Terror-Datei werden erstmals Daten von Polizei und Geheimdiensten kombiniert, die Trennung von polizeilicher Exekutivgewalt und nachrichtendienstlichen Informationssammlungen wieder ein Stück mehr verwischt.
- Gespeichert werden keine gesicherten Erkenntnisse, sondern bloße Verdachtsangaben und subjektive Einschätzungen
- Diese sogenannten Vorfelderkenntnisse betreffen auch Unschuldige.
- Es bestehen Sicherheitsrisiken im Umgang mit den Daten, weil Daten unabhängig von ihrem Kontext gebraucht werden können, etwa mit der Folge, dass unbeteiligte Kontaktpersonen ins Raster der Ermittler rutschen,
|