Staat - Exekutive - Innere Sicherheit
Gesetzesformulierung / Grundrechtsverständnis

Der Blick in die neuen Polizeigesetze der Länder offenbart das Grundrechtsverständnis der jeweiligen Gesetzgeber. Aber auch im Umgang der Regierung mit verfassungsmäßigen Werten in Regierungspraxis und Gesetzesvorhaben zeigt sich, welches Verhältnis die politischen Eliten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung besitzen.

  • Bundesinnenministerium ließ ohne tragfähige Rechtsgrundlage Online-Durchsuchungen durch Nachrichtendienste unternehmen.

    Nach einer entsprechenden Anfrage im Bundestags-Innenausschuss ließ das Innenmisiterium die Katze aus dem Sack: Obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits im Februar heimliche Online-Untersuchungen durch die Polizei untersagt hatte, ließ man geheimdienstliche Hacker munter weiterspionieren. Als rechtliche Grundlage für die Eingriffe in Bürgerrechte diente eine Dienstanweisung des ehemaligen Innenministers Schily. Erst nach fraktionsübergreifender Kritik und Empörung ließ Schäuble die Staatshackerei einstweilig stoppen. Jetzt soll erst mal die Rechtsgrundlage für dieses kaum legale Vorgehen geprüft werden - im Nachhinein....

    Während das inneministerielle Vorgehen Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) und Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) darstellen, berief sich dieses auf eine Dienstanweisung des früheren Ministers Schily. Grundrechtseingriffe per Dienstanweisung - ein Vorgehen, das gerade nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei verboten hatte, schon fast fahrlässig anmutet. Wenn illegale Grundrechtseingriffe auf nicht tragfähigen Rechtsgrundlagen stattfinden und ein solches Vorgehen erst auf massiven Druck hin gestoppt wird, um die Rechtsgrundlage im Nachheinein prüfen zu lassen, lässt sich von einem mangelhaften Grundrechtsverständnis ausgehen.