Idealerweise sollte das Verhältnis der Gewalten im Gefüge der staatlichen Checks and Balances ausgeglichen sein. Eine schwache Stellung der Judikative bedeutet eine Abnahme an Rechtsstaatlichkeit. Hierunter zählt zum Teil auch die Praxis, wie Staatsanwälte als Vertreter der Exekutive Rechtsfälle unter öffentliches Interesse stellen und damit überhaupt erst einer gerichtlichen Behandlung zugänglich machen.
- (Wehrmachtskritik wird kriminalisiert, Täter freigesprochen)*: Pfingsten 2005 demonstrierten Antimilitaristen gegen ein Treffen der Gebirgsjäger Mittenwald (Wehrmachtsveteranen, ehemalige SS-Leute und Bundeswehrangehörige - von Herrn Stoiber als "unangreifbare Traditionspflege" bezeichnet. Die Polizei nahm eine Aktivistin fest, weil sie verbotene Parolen gerufen habe. Nach ihrer Verurteilung zu 40 Tagessätzen durch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, weil ihr das Strafmaß als zu gering vorkam. Im Kontrast dazu: Ein paar Wochen zuvor hatte die Staatsanwaltschaft München I ein Verfahren gegen einen ehemaligen Wehrmachtsschützen eingestellt, der an der Erschießung von 4.000 italienischen Soldaten beteiligt war.
*Auch in Gesetzesauslegung / implizite Gerechtigkeitskonszeption / Rechtskultur
|