Staat - Judikative
Zugangsmöglichkeiten zur Rechtsprechung

Hohe Hürden beim Zugang zur Rechtsprechung existieren in Form der Gerichtskosten, der Rechtsanwaltskosten oder einfach dem notwendigen Wissen über die eignen Rechte und Pflichten. Je mehr Menschen in einem Rechtssystem auf direktem oder indirektem Wege davon abgehalten werden, rechtliche Ansprüche auch auf gerichtlichem Wege durchzusetzen, desto schwächer wird ein Rechtsstaat, desto weiter verwandelt sich das geschriebene Recht in Makulatur. Der jüngste Einschnitt in der Prozesskostenhilfe ist hier etwa ein Beispiel für eine zunehmende Selektivität des Rechtssystems, das sich so von einem immer größeren Personenkreis entfernt. Rechtsstaatlichkeit wird auf diese Weise ausgehöhlt, Willkür befördert.

  • 1. Sozialgerichtskosten und Schlamperei bei Hartz IV:: Gemäß dem grundgesetzlichen Sozialstaatsgebot unterstützt der Staat Bedürftige bei den Kosten, die bei der Inanspruchnahme des Rechtssystems anfallen. Im Falle der Sozialgerichte sind finanziell kaum belastbare Kläger von den Gerichtskosten per Gesetz befreit, was angesichts der ausgesprochen fehlerhaften und pannenbehafteten Hartz-IV Praktiken von besonderer Wichtigkeit ist. So produzieren die jüngsten "Sozialreformen" außer wachsender Armut auch eine Flut von Klagen, die zu einem großen Teil aus handwerklichen Fehlern bei der Implementierung der Sozialgesetze sowie zum anderen behördlichen Schlampereien resultieren. Diese von staatlicher Seite geschaffene Situation der Rechtsunsicherheit, die sich zudem auf ohnehin benachteiligte Bevölkerunskreise bezieht, zieht also eine Verstärkte Inanspruchnahme des rechtsstaatlichen Rechtssystems nach sich. Angesichts der zusätzlichen Kosten versuchen nun vor allem konservative Politiker, nicht den Staat und seine Behörden, sondern die davon Betroffenen für die gestiegenen Kosten haftbar zu machen. Der unionsdominierte Bundestag brachte daraufhin eine Gesetzesinitiative beim Bundestag ein, die die Einführung von Verfahrensgebühren vorsieht, die mit aufsteigender Instanz von 75 auf 225 EUR ansteigen sollen. Setzt man diese Eintrittspreise für Rechtstaatlichkeit ins Verhältnis zur Höhe der Hartz-IV Sätze, erhält der Begriff der Klassenjustiz eine neue Bedeutung.

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