Die Verfassung billigt dem Bundestag das Recht der politischen sowie rechtlichen Kontrolle der Exekutive zu, wofür deren Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament die Basis darstellt. Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht umfangreiche Verfahrensweisen für die Ausübung der politischen Kontrollrechte vor. Hierzu zählen das Enquete-Recht als Instrument der Informationsgewinnung, das Interpellationsrecht (Große Anfragen, Kleine Anfragen, Mündliche Anfragen, Aktuelle Stunde) als Recht, Stellungnahmen der Regierung zu erhalten sowie das Misstrauensvotum als Möglichkeit, die Regierung abzusetzen. Als justizförmige Verfahrensweise der Kontrollausübung im Rahmen des Strafrechts hat das Parlament die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzuberufen. Die Kontrollfunktion zählt zu den wichtigsten Parlamentsfunktionen in einer gesunden Demokratie; von ihr geht ein wesentlicher Teil der Exekutivkontrolle aus. Allerdings hat sich der Fokus Kontrollfunktion im Laufe der Zeit verschoben. Ging es früher noch primär um die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, ist heute eher eine Kontrolle der regierungsbildenden Fraktionen durch die Opposition zu beobachten, da die parlamentarische Mehrheit die Regierung stellt. Um so wichtiger ist - aus demokratietheoretischer Sicht - eine Stärkung der Minderheitenrechte im Bundestag.
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