Professionelle Verfassungsfeinde?

Wolfgang Schäuble und sein seltsames Verhältnis zur Verfassung - eine Polemik

Innenminister Wolfgang Schäuble hat viel vor. Schon seit Jahren ist er beseelt von dem Vorhaben, die bundesdeutsche Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur umzukrempeln. Er möchte das Militär auch für innere Aufgaben heranziehen, die Zuständigkeiten von Polizei und Geheimdiensten weiter verwischen und am allerliebsten einen latenten Ausnahmezustand schaffen, in dem Grundrechte auf Miniaturgröße zurechtgestutzt werden können. Mit bemerkenswerter Penetranz und Kritikresistenz forciert er den Aufbau eines Überwachungsstaates, der sich anschickt, alle seine Bürger als potenzielle Feinde zu begreifen und erkennungsdienstlich zu erfassen. Was daran nicht verfassungskonform ist, wird auf dem Wege der Verfassungsänderung pseudolegitimiert. Überhaupt scheint der Herr Innenminister ein seltsames Verhältnis zum Grundgesetz und seinem Geist zu haben.

Wie dem auch sei, festzuhalten bleibt jedenfalls, dass man die Verfassung vor ihren professionellen Feinden in den Reihen der politischen Elite schützen muss, will man die (noch verbliebenen) Errungenschaften eines demokratischen Rechtsstaats auch in Zukunft noch genießen.....


Es ist nicht lange her, da gerieten Abgeordnete einer demokratisch verfassten und gewählten Partei ins Visier des sogenannten Verfassungsschutzes. Dieser schickte sich an, beinahe die gesamte parlamentarische Arbeit der Bundestagsfraktion der Linkspartei geheimdienstlich auszuspähen. "Extremismusverdacht" lautete die Begründung von Seiten der Exekutive. Die Partei wolle Systemveränderungen herbeiführen, die darauf abzielten, die Marktwirtschaft durch Sozialismus zu ersetzen, so Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Damit offenbarte er ein - wohlwollend gesprochen - reichlich verzerrtes Verständnis von den Grundzügen unseres demokratischen und rechtstaatlichen Systems. Denn erstens lässt jene Verfassung, die er von Amts wegen zu schützen vorgibt, die Wahl des bundesdeutschen Wirtschaftssystems bewusst offen. Und zweitens hat die Legislative, der die Bundestagsfraktion einer demokratisch verfassten und gewählten Partei nun mal angehört, die Exekutive zu kontrollieren, und nicht umgekehrt. Andernfalls würde die Kontrollfunktion des Bundestages durch gezielte Schikaneien der Exekutive ad absurdum geführt und ein wesentliches Grundprinzip der parlamentarischen Demokratie ausgehebelt.

Wenn schon in den Aktionen des Verfassungsschutzes Tendenzen zu beobachten sind, die zuweilen wenig mit dem Geist ebendieser Verfassung zu tun haben, verwundert es den gebeutelten Bürger kaum noch, wenn der rechtskonservative Innenminister Wolfgang Schäuble im Namen der Inneren Sicherheit geradezu auf das Grundgesetz und seinen Geist einprügelt. Dieser Geist hat viel zu tun mit den bitteren Erfahrungen, die Deutschland (und der Rest der Welt) während des totalitären Systems der Nationalsozialisten erleiden musste. Die Gewaltenteilung wurde eingesetzt, um die Allmacht einer diktatorischen Exekutive zu begrenzen. Polizei und Geheimdienst wurden getrennt, um die erneute Bildung einer gestapohaften Bespitzelungsmaschinerie zu verhindern. Aber auch Polizei und Militär wurden getrennt, um die Exekutive nicht durch die potente Waffengewalt kriegerisch ausgebildeter Einsatzkräfte in Versuchung zu führen. Mit den bürgerlichen Freiheitsrechten wurden Mechanismen eingerichtet, die den Bürger vor den Begehrlichkeiten eines allzu dreisten Staatsapparates schützen. Insgesamt sollte eine dezentral organisierte Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur jenem Missbrauch vorbeugen, den man im Dritten Reich überall antraf. Doch viele dieser Errungenschaften und Schutzmechanismen sind Herrn Schäuble und seinem Stab schon seit Langem ein Dorn im Auge.

Liest man die Liste der politischen Forderungen des Herrn Schäuble, offenbart sich eine beängstigende Agenda, die die Behörde des bereits genannten Herrn Fromm schon längst hätte aktiv werden lassen müssen, würde dieser seine Arbeit ernst nehmen, und nicht als Aufforderung zum Kampf gegen missliebige politische Kräfte missverstehen. Bereits 1993 forderte Schäuble als damaliger Innenminister der Kohl-Regierung den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, weil sich angesichts komplexer werdender Konfliktszenarien keine eindeutige Grenze mehr zwischen innerer und äußerer Sicherheit ziehen lasse. Dies entspricht dem Ausruf eines latenten Kriegszustandes und stinkt förmlich nach dem Wunsch, auch ein latentes Kriegsrecht zu etablieren. Ein paar Jahr später, diesmal als Innenminister einer neoliberal-konservativen Großkoalition, punktete Schäuble mit dem Vorschlag, einen Quasi-Verteidigungsfall einzuführen. Auf diese glorreiche Idee kam er, nachdem das Luftsicherheitsgesetz mit der Möglichkeit des Abschusses von gekaperten Flugzeugen unter Inkaufnahme ziviler Kolateralschäden vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Nun soll die Verfassung so geändert werden, dass im Falle eines "elementaren Angriffs auf Gemeinschaftsgüter" eben dieser Quasi-Verteidigungsfall eintritt, bei dem nicht nur das Militär im Inneren aktiv werden darf, sondern auch Grundrechte außer Kraft gesetzt werden - eine Art begrenzter Ausnahmezustand nach Gutdünken der Regierung also. Rechtsfreiheit wird zum Vernunftprinzip erhoben, das Töten Unschuldiger legitimiert. Und wenn die lästige Verfassung nicht mitspielt, muss sie halt geändert werden.

Doch damit lange nicht genug. Den Staatsapparat mit einer möglichst potenten und unbehinderten materiellen Gewalt auszustatten, ist nur eine Seite der Medaille. Da dieser schließlich wissen muss, gegen wen er sie einsetzt, braucht er Informationen - so viele, wie nur irgend möglich. Weil sich behördliche Ermittlungsarbeit immer weiter in das sogenannte Vorfeld von Straftaten verlagert (in Orwells Zuspitzung hieß das "Gedankenverbrechen") und die Bürger des Landes zunehmend mit dem Schleier eines Generalverdachtes überzogen werden, nimmt Schäuble die bürgerrechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes ins aktionistische Visier. Weil in der modernen High-Tech Welt der Computer das elektronisch ausgelagerte Gehirn des Bürgers ist, schickte sich Schäuble an, dieses per Spionagesoftware heimlich durchsuchen zu lassen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht dieses Ansinnen als verfassungswidrig abgelehnt hatte, plant der Innenminister nun, die seiner Meinung nach wieder mal hinderliche Verfassung ändern zu lassen, um endlich den heiß ersehnten Zugriff auf die privaten Daten der Bürger zu erhalten.

In den jüngsten Agenden des rechtskonservativen Innenpolitikers zeichnen sich nur allzu deutlich die Umrisse eines repressiven und autoritär gefärbten Kontroll- und Überwachungsstaates ab, die den Rechtsstaat des Grundgesetzes ablösen sollen. Dabei markiert der präventive Einsatz heimlicher Online-Durchsuchungen privater Computer nur einen Eckpunkt des Abbaus von Bürgerrechten. Schon längst erlaubt die hochentwickelte Kommunikations- und Überwachungstechnologie eine nahezu lückenlose Erfassung des alltäglichen Handelns. Das öffnet der Totalüberwachung Tür und Tor, wie etwa der innenministerielle Vorschlag zeigt, das Mautsystem zu Fahndungszwecken einsetzen zu wollen. Dabei ist es nur ein müßiger Zeitvertreib sich vorzustellen, ob Erwägungen bzgl. einer totalen Mobilitätsüberwachung die Entscheidung über die technologische Umsetzung des Mautsystems durch Toll-Collect beeinflusst haben.

Ein weiterer aktueller Coup des Innenministers ist die Speicherung biometrischer Daten im Zusammenhang mit der Erweiterung des Pass- und Personalausweisgesetzes. Geht es nach Schäuble, sollen künftig außer digitalisierten Passbildern auch die Fingerabdrücke aller Bürger in elektronischen Datenbanken lagern und für behördliche Ermittlungsbegehren zugänglich sein. Die erkennungsdienstliche Erfassung der bundesdeutschen Bevölkerung ist eine weitere Konsequenz eines nahezu paranoid gewordenen Staates, alles und jeden unter Generalverdacht zu stellen. Der Bürger als potenzieller Feind und Terrorist - so könnte man diesen weiteren Schritt in die Totalüberwachung umschreiben. Unverdächtig bleibt nur, wer alles über sich ergehen lässt und demonstrativ, unter Verzicht auf einen ganzen Kanon an Bürgerrechten, nichts zu verbergen hat. Allerdings wird selbst der überzeugteste Opportunist in Schäubles Brave New World kaum vor staatlicher Repression sicher sein können, denn die anvisierte Rasterfahndung sowie die unzureichenden Kapazitäten in der Verarbeitung der anfallenden Datenmassen werden genügend Unbescholtene als Terrorverdächtige brandmarken.

Einen lauen Vorgeschmack auf die Zukunft im Kontrollstaat erhielten Schleswig-Holsteiner Bürger erst kürzlich, als Handy-Verbindungsdaten zu Ermittlungszwecken herangezogen wurden. Alle Leute, deren Mobiltelefone zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle eingeloggt waren, wurden vorgeladen. Von 300 Bürgern gerieten also mindestens 299 völlig unbescholten ins Netz polizeilicher Ermittlungen...

Über den Daumen gepeilt, haben die eingangs erwähnte Bespitzelung demokratisch gewählter Abgeordneter einer demokratisch verfassten Partei durch den Verfassungsschutz und der Abbau verfassungsmäßiger Bürgerrechte durch einen Bundesinnenminister, der im Übrigen einen Diensteid auf ebendiese Verfassung geleistet hat, einen gemeinsamen Nenner: die ideologisch motivierte Herrschaftssicherung durch gezielte Demontage verbriefter Freiheitsrechte. Dabei erübrigt sich die Frage, ob es sich dabei um grenzenlose Dummheit oder allerschlimmste Dreistigkeit handelt, obgleich bei den meisten Mitgliedern der sogenannten politischen Elite eine Kombination aus beidem sehr beliebt ist. Während man zwar einigen rechtskonservativen Politikern - insbesondere aus den südlichen Republikregionen - getrost Demenz attestieren kann, darf man nicht der Versuchung erliegen, die skizzierte Entwicklung mit einer historischen Pechsträhne in der Auswahl des politischen Personals zu erklären.

Die demokratierelevante Funktion des Innenministers erklärt sich vielmehr aus den Eigenheiten der zurzeit vorherrschenden kapitalistischen Gesellschaftsformation. Er exekutiert (in mehr oder weniger gewissenloser Weise) die zunehmend gewaltförmigen Regulationsweisen, die zur Einhegung sozialer Konflikte und wettbewerbsstaatlichen Funktionalisierung der Bevölkerung herrschaftslogisch nötig werden. So gesehen handelt es sich um eine Art der "professionalisierten Verfassungsfeindschaft", die eng mit der Funktionslogik des vorherrschenden Gesellschaftsparadigmas verwoben ist. Selektions- und Sozialisationsmechanismen innerhalb des politischen Systems sorgen schließlich dafür, dass für eine solche Aufgabe auch das passende Personal mit entsprechend geringen moralischen und politischen Skrupeln zu Verfügung steht.


Nachtrag aus aktuellem Anlass (27. April 2007):

Welches Verhältnis der ehemalige Innenminister Schily und sein Amtsnachfolger Schäuble zur Verfassung haben, kam bei der Sitzung des Bundestags-Innenausschusses am 25. April zum Vorschein. Auf die von der FDP gestellte Frage, ob und wie oft die bundesdeutschen Nachrichtendienste Online-Durchsuchungen durchgeführt haben, mussten Regierungsvertreter zugeben, dieses bis zuletzt getan zu haben. Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Februar ein solches Vorgehen der Polizei untersagt - ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema steht allerdings noch aus.

Was für die Polizei gilt, muss für Geheimdienste noch lange nicht verbindlich sein, dachte man sich wohl im Innenministerium und ließ fleißig heimlich weiterhacken. Als rechtliche Grundlage für diese nicht gerade banalen Eingriffe in verfassungsmäßig geschützte Bürgerrechte (GG Art. 10: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, GG Art. 13: Unverletzlichkeit der Wohnung) diente - nicht lachen - eine Dienstanweisung des ehemaligen Bundesinnenministers Schily.

Als zwei Tage später Herrn Schäuble die fraktionsübergreifende Empörung über diese Form der illegalen Schnüffelei um die Ohren schlug, stoppte der diese Praxis einstweilig. Es müsse die aktuelle Rechtslage geprüft werden, so der unter Druck geratene Minister. Nun muss also im Nachhinein (!) geprüft werden, ob ein Grundrechtseingriff von Seiten des Staates, der auf einer lächerlichen "Rechtsgrundlage" basierte, rechtlich zulässig ist. Hier wäre es also keinesfalls überzogen, von einem bewusst fahrlässigen Umgang mit Bürgerrechten durch das Bundesinnenministerium zu sprechen. Sollte das Bundesverfassungsgericht heimliche Online-Untersuchungen für verfassungswidrig erklären, ist die Reaktion des Herrn Schäuble schon heute deutlich vorauszusehen - es wird wahrscheinlich der laute Schrei nach einer Grundgesetzänderung sein. Bevor es soweit ist, sei an dieser Stelle auf einen anderen Grundgesetzartikel hingewiesen, den man als Demokrat im Hinterkopf behalten sollte:

Artikel 20

[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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